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Für die Visumantragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
I. Grundlegende Antragsunterlagen
(i) Reisepass: Ein Originalreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten sowie mindestens einer leeren Visumseite und eine Kopie der Daten- und Fotoseite.
(ii) Visumantragsformular und Foto: Ein vollständig ausgefülltes „Visumantragsformular der Volksrepublik China“ sowie ein aktuelles, vorderansichtiges, farbiges Passfoto (heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung), das auf das Formular geklebt wird.
(iii) Nachweis des legalen Aufenthalts (wenn der Antrag nicht im Heimatland gestellt wird): Wer außerhalb seines Heimatstaates ein Visum beantragt, muss eine gültige Aufenthalts-, Arbeits- oder Studienbescheinigung bzw. ein gültiges Visum des Aufenthaltslandes in Original und Kopie vorlegen.
(iv) Ehemaliger chinesischer Reisepass bzw. ehemaliges chinesisches Visum (für ehemalige chinesische Staatsbürger): Wer erstmals nach Einbürgerung in einen ausländischen Staat ein chinesisches Visum beantragt, legt den ehemaligen chinesischen Reisepass in Original sowie eine Kopie der Daten-/Fotoseite vor; wenn Sie bereits ein chinesisches Visum erhalten haben und sich nun mit einem neu ausgestellten ausländischen Reisepass erneut bewerben, legen Sie bitte eine Kopie der Daten-/Fotoseite des früheren ausländischen Reisepasses sowie des zuletzt erteilten chinesischen Visums vor. Sollte sich der Name im neuen Pass gegenüber dem alten geändert haben, ist zusätzlich eine amtliche Namensänderungsbescheinigung beizufügen.
II. Weitere unterstützende Antragsunterlagen
C-Visum
Garantieschreiben der ausländischen Transportgesellschaft oder Einladungsschreiben einer entsprechenden Einheit in China
D-Visum
Die in Original und Kopie vorzulegende „Bestätigung des dauerhaften Aufenthaltsstatus für Ausländer“, ausgestellt vom Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China.
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.
F-Visum
Einladungsschreiben, das von einer in China ansässigen juristischen oder natürlichen Person ausgestellt wurde. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
(i) Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Stelle oder Person, Finanzierungsquelle usw.;
(iii) Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.
G-Visum
Ein bestätigtes durchgehendes Beförderungsticket (Flug, Zug oder Schiff) mit festem Reisedatum und festem Sitzplatz zum Zielland bzw. zur Zielregion.
J1-Visum
Das von der Presseabteilung des Außenministeriums der Volksrepublik China ausgestellte Visum-Benachrichtigungsschreiben sowie das offizielle Schreiben des Medienunternehmens, bei dem der Journalist beschäftigt ist.
Antragsteller müssen zunächst die Presseabteilung des zuständigen chinesischen Vertretungsorgans (Botschaft/Konsulat) kontaktieren und die entsprechenden Formalitäten abschließen.
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.
J2-Visum
Benötigt werden das Visumbenachrichtigungsschreiben der Presseabteilung des chinesischen Außenministeriums oder einer dazu befugten Stelle sowie ein offizielles Schreiben des Medienunternehmens, bei dem der Journalist beschäftigt ist.
Antragsteller müssen zunächst die Presseabteilung des zuständigen chinesischen Vertretungsorgans (Botschaft/Konsulat) kontaktieren und die entsprechenden Formalitäten abschließen.
L-Visum
Rückflugbuchungsbestätigung, Hotelreservierungen oder ein von einer in China ansässigen juristischen oder natürlichen Person ausgestelltes Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
(i) Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
(ii) Reiseplan-Angaben zum Eingeladenen: Ankunfts- und Abreisedatum sowie zu besuchende Reiseziele usw.
(iii) Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.
M-Visum
Von einem chinesischen Handelspartner ausgestellte Geschäftsunterlagen oder Einladungsschreiben zu Handels- und Wirtschaftsmessen bzw. -veranstaltungen. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Stelle oder Person, Finanzierungsquelle usw.;
3. Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.
Q1-Visum
Handelt es sich um einen Familienzusammenführungsantrag, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(i) Einladungsschreiben eines in China ansässigen chinesischen Staatsbürgers oder eines Ausländers mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in China, das folgende Angaben enthalten muss:
1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise nach China, voraussichtliches Ankunftsdatum, beabsichtigter Aufenthaltsort, geplante Aufenthaltsdauer, Verwandtschaftsverhältnis zum Einladenden, Finanzierungsquelle usw.;
3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.
(ii) Kopie des chinesischen Personalausweises des Einladenden bzw. Kopie des Reisepasses und der dauerhaften Aufenthaltskarte des ausländischen Einladenden;
(iii) Ursprung und Kopie von Nachweisen über das familiäre Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits, Enkelkinder sowie Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellter Familiennachweis oder notariell beglaubigtes Dokument über die Verwandtschaft.
Handelt es sich um einen Antrag auf Pflege- bzw. Betreuungsverhältnis, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(i) Vom chinesischen Auslandsvertretungsorgan (Botschaft/Konsulat) ausgestellte beglaubigte Pflegevollmacht oder eine im Aufenthaltsland oder in China notariell beglaubigte und legalisierte Pflegevollmacht;
(ii) Original und Kopie des Reisepasses des/der Vollmachtgeber(s) sowie Nachweise über das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen dem/der Vollmachtgeber(in) und dem zu pflegenden Kind (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde);
(iii) Ein von der betreuenden Pflegeperson abgegebenes Schriftstück, in dem diese ihre Einwilligung zur Übernahme der Pflege erklärt, sowie eine Kopie ihres Personalausweises;
(iv) Sollten beide oder einer der Elternteile des zu pflegenden Kindes chinesische Staatsbürger sein, ist zusätzlich eine Kopie des Nachweises über den damaligen Auslandswohnsitz der chinesischen Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes vorzulegen.
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.
Q2-Visum
(i) Einladungsschreiben eines in China ansässigen chinesischen Staatsbürgers oder eines ausländischen Staatsbürgers mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in China. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Person, Finanzierungsquelle usw.;
3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.
(ii) Kopie des chinesischen Personalausweises des Einladenden bzw. Kopie des Reisepasses und der dauerhaften Aufenthaltskarte des Ausländers.
R-Visum
Der Antragsteller muss die vom zuständigen Ministerium der Volksrepublik China festgelegten Bedingungen und Anforderungen für ausländische Hoch hochqualifizierte Fachkräfte sowie dringend benötigte und knappe Fachpersonal erfüllen und die entsprechenden Nachweisdokumente gemäß den Vorgaben einreichen
S1-Visum
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
(i) Einladungsschreiben eines Ausländers, der sich rechtmäßig in China aufhält. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise nach China, voraussichtliches Ankunftsdatum, beabsichtigter Aufenthaltsort, geplante Aufenthaltsdauer, Verwandtschaftsverhältnis zum Einladenden, Finanzierungsquelle usw.;
3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.
(ii) Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden;
(iii) Original und Kopie von Nachweisen über das familiäre Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, minderjährige Kinder < 18 Jahre, Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde.
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.
S2-Visum
Handelt es sich um einen Kurzbesuch (bis zu 180 Tage), sind folgende Unterlagen beizubringen:
(i) Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (d. h. des Ausländers, der sich aus beruflichen, Studien- o. Ä. Gründen rechtmäßig in China aufhält).
(ii) Einladungsschreiben, das von dem oben genannten Einladenden ausgestellt wird. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;
(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Person, Finanzierungsquelle usw.;
3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.
(iii) Kopie von Nachweisen über das familiäre Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits, Enkelkinder sowie Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde.
Handelt es sich um sonstige private Angelegenheiten, sind auf Verlangen des Konsularbeamten entsprechende Nachweise hierüber vorzulegen.
X1-Visum
(i) Original und Kopie des von einer chinesischen Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Zulassungsschreibens.
(ii) Original und Kopie des „Visa Application Form for Study in China“ (Formular JW201 oder JW202).
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.
X2-Visum
Original und Kopie des von einer chinesischen Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Zulassungsschreibens.
Z-Visum
Eines der folgenden Nachweisdokumente ist beizubringen:
(i) Das von der Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit ausgestellte „Beschäftigungsgenehmigungszertifikat für Ausländer“. Falls die Beschäftigung 90 Tage oder weniger dauert, ist zusätzlich das „Zertifikat für kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in China“ beizulegen; der Visumantrag muss vor dem im Zertifikat angegebenen Beginndatum gestellt werden, und die tatsächliche Arbeitszeit darf die im Zertifikat festgelegte Höchstfrist nicht überschreiten.
(ii) „Arbeitsgenehmigungsbescheinigung für ausländische Experten“ oder „Beschäftigungsgenehmigungsbenachrichtigung für Ausländer“, ausgestellt von Staatliche Verwaltung für ausländische Fachkräfte (State Administration of Foreign Experts Affairs, SAFEA);
(iii) „Registrierungsbescheinigung für die ständige Vertretungsstelle eines ausländischen (regionalen) Unternehmens“, ausgestellt von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel;
(iv) Genehmigungsbescheid für kommerzielle (erwerbswirtschaftliche) Bühnenkunst- bzw. Unterhaltungsaufführungen, erteilt durch die zuständige Kulturverwaltungsbehörde (gilt nur für Antragsteller, die zu bezahlten Aufführungen einreisen wollen), sowie das „Zertifikat für kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in China“. Der Visumantrag ist vor dem im Zertifikat angegebenen Beginndatum zu stellen; die Auftrittsdauer darf die im Zertifikat festgelegte Höchstfrist nicht überschreiten;
(v) „Einladungsschreiben für Ausländer zur Ausübung von Offshore-Öl- und Gasarbeiten in der Volksrepublik China“, ausgestellt von der Chinesische Nationale Offshore-Ölgesellschaft.
Bitte beachten Sie:
Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde, einer Volkskreis- oder einer höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen. Ausgenommen sind Visa, auf denen der Vermerk „Nach Einreise Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt“ angebracht ist.
III. Besondere Hinweise
(i) Einladungsschreiben können per Fax, als Fotokopie oder Ausdruck vorgelegt werden; die konsularische Beamten können jedoch verlangen, dass der Antragsteller das Original vorlegt.
(ii) Falls erforderlich, kann die konsularische Beamtin bzw. der konsularische Beamte je nach Einzelfall verlangen, dass der/die Antragsteller/in weitere Bescheinigungs- oder Ergänzungsunterlagen vorlegt oder zu einem Vorstellungsgespräch erscheint.
(iii) Die konsularische Beamtin bzw. der konsularische Beamte entscheidet auf Grundlage der persönlichen Umstände des/der Antragstellers/in, ob ein Visum erteilt wird sowie über dessen Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und Einreisehäufigkeit.
(iv) Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Website der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung.
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wurde von der chinesischen Konsulendienst-Website übersetzt. Bitte orientieren Sie sich an den aktuellen Richtlinien der chinesischen Konsulendienst-Website.
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