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Hinweise zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China

Issue Date:2026-02-11 Source:Chinesische Konsulendienst-Website Scan QrCode to View

  • Hinweise zur Antragstellung für ein Visum der Volksrepublik China
  • Bitte wählen Sie die entsprechende Visumkategorie entsprechend dem Hauptzweck Ihrer Reise nach China
  • Visumkategorien und Antragstellerbereich
  • Visumkategorien
  • Antragstellerbereich

 

  • C
  • Besatzungsmitglieder internationaler Züge, Besatzungsmitglieder internationaler Luftfahrzeuge, Besatzungsmitglieder internationaler Seeschiffe und deren mitreisende Angehörige sowie Fahrer im grenzüberschreitenden Straßenverkehr

 

  • D
  • Personen, die sich in China dauerhaft niederlassen möchten

 

  • Personen, die nach China zu Austausch-, Besuchs- oder Studienzwecken reisen

 

  • Transitreisende, die über China durchreisen

 

  • J1
  • Ausländische Korrespondenten, die länger als 180 Tage bei einer in China ansässigen Nachrichtenorganisation fest eingesetzt sind

 

  • J2
  • Ausländische Journalisten, die zu Kurzinterviews und -berichterstattung nach China einreisen und dabei maximal 180 Tage verbleiben

 

  • Personen, die zu touristischen Zwecken nach China einreisen wollen

 

  • Personen, die zu Handels- und Geschäftszwecken nach China reisen

 

  • Q1
  • Familienangehörige chinesischer Staatsbürger, die einen Antrag auf Aufenthalt in China aus Gründen der Familienzusammenführung stellen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Ehepartner der Kinder, Geschwister, Großeltern, Großeltern mütterlicherseits, Enkelkinder, Enkelkinder mütterlicherseits sowie Eltern des Ehepartners), Familienangehörige von Ausländern mit ständigem Wohnsitz in China (Ehepartner, Eltern, Kinder, Ehepartner der Kinder, Geschwister, Großeltern, Großeltern mütterlicherseits, Enkelkinder, Enkelkinder mütterlicherseits sowie Eltern des Ehepartners) sowie Personen, die aus Gründen wie Pflegeunterbringung eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

 

  • Q2
  • Angehörige, die zu einem Kurzbesuch (bis zu 180 Tagen) bei in China lebenden chinesischen Staatsbürgern oder bei Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsberechtigung einreisen wollen

 

  • Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte und dringend benötigte Spezialisten, die China aufgrund seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung braucht

 

  • S1
  • Personen, die nach China zu einem Langzeitbesuch (über 180 Tage) einreisen, um Ausländer zu besuchen, die sich aus beruflichen, studienbezogenen oder anderen Gründen in China aufhalten, und zwar deren Ehegatten, Eltern, minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) oder Eltern des Ehegatten, sowie Personen, die sich aus anderen privaten Gründen längerfristig in China aufhalten müssen

 

  • S2
  • Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern väterlicherseits und mütterlicherseits, Enkelkinder sowie Eltern des Ehegatten) von Ausländern, die sich aus beruflichen, studienbezogenen oder anderen Gründen rechtmäßig in China aufhalten, und die zu einem Kurzbesuch (nicht länger als 180 Tage) nach China einreisen, sowie Personen, die sich aus anderen privaten Gründen in China aufhalten müssen

 

  • X1
  • Personen, die sich zu Studienzwecken für einen langfristigen Aufenthalt (länger als 180 Tage) in China einschreiben

 

  • X2
  • Personen, die sich für ein Kurzzeitstudium (bis zu 180 Tage) in China einschreiben

 

  • Personen, die eine Erwerbstätigkeit in China ausüben wollen

 

 

 

 

Für die Visumantragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

I. Grundlegende Antragsunterlagen

(i) Reisepass: Ein Originalreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten sowie mindestens einer leeren Visumseite und eine Kopie der Daten- und Fotoseite.

(ii) Visumantragsformular und Foto: Ein vollständig ausgefülltes „Visumantragsformular der Volksrepublik China“ sowie ein aktuelles, vorderansichtiges, farbiges Passfoto (heller Hintergrund, ohne Kopfbedeckung), das auf das Formular geklebt wird.

(iii) Nachweis des legalen Aufenthalts (wenn der Antrag nicht im Heimatland gestellt wird): Wer außerhalb seines Heimatstaates ein Visum beantragt, muss eine gültige Aufenthalts-, Arbeits- oder Studienbescheinigung bzw. ein gültiges Visum des Aufenthaltslandes in Original und Kopie vorlegen.

(iv) Ehemaliger chinesischer Reisepass bzw. ehemaliges chinesisches Visum (für ehemalige chinesische Staatsbürger): Wer erstmals nach Einbürgerung in einen ausländischen Staat ein chinesisches Visum beantragt, legt den ehemaligen chinesischen Reisepass in Original sowie eine Kopie der Daten-/Fotoseite vor; wenn Sie bereits ein chinesisches Visum erhalten haben und sich nun mit einem neu ausgestellten ausländischen Reisepass erneut bewerben, legen Sie bitte eine Kopie der Daten-/Fotoseite des früheren ausländischen Reisepasses sowie des zuletzt erteilten chinesischen Visums vor. Sollte sich der Name im neuen Pass gegenüber dem alten geändert haben, ist zusätzlich eine amtliche Namensänderungsbescheinigung beizufügen.

II. Weitere unterstützende Antragsunterlagen

C-Visum

Garantieschreiben der ausländischen Transportgesellschaft oder Einladungsschreiben einer entsprechenden Einheit in China

D-Visum

Die in Original und Kopie vorzulegende „Bestätigung des dauerhaften Aufenthaltsstatus für Ausländer“, ausgestellt vom Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China.

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.

F-Visum

Einladungsschreiben, das von einer in China ansässigen juristischen oder natürlichen Person ausgestellt wurde. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

(i) Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Stelle oder Person, Finanzierungsquelle usw.;

(iii) Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.

G-Visum

Ein bestätigtes durchgehendes Beförderungsticket (Flug, Zug oder Schiff) mit festem Reisedatum und festem Sitzplatz zum Zielland bzw. zur Zielregion.

J1-Visum

Das von der Presseabteilung des Außenministeriums der Volksrepublik China ausgestellte Visum-Benachrichtigungsschreiben sowie das offizielle Schreiben des Medienunternehmens, bei dem der Journalist beschäftigt ist.

Antragsteller müssen zunächst die Presseabteilung des zuständigen chinesischen Vertretungsorgans (Botschaft/Konsulat) kontaktieren und die entsprechenden Formalitäten abschließen.

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.

J2-Visum

Benötigt werden das Visumbenachrichtigungsschreiben der Presseabteilung des chinesischen Außenministeriums oder einer dazu befugten Stelle sowie ein offizielles Schreiben des Medienunternehmens, bei dem der Journalist beschäftigt ist.

Antragsteller müssen zunächst die Presseabteilung des zuständigen chinesischen Vertretungsorgans (Botschaft/Konsulat) kontaktieren und die entsprechenden Formalitäten abschließen.

L-Visum

Rückflugbuchungsbestätigung, Hotelreservierungen oder ein von einer in China ansässigen juristischen oder natürlichen Person ausgestelltes Einladungsschreiben. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

(i) Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

(ii) Reiseplan-Angaben zum Eingeladenen: Ankunfts- und Abreisedatum sowie zu besuchende Reiseziele usw.

(iii) Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.

M-Visum

Von einem chinesischen Handelspartner ausgestellte Geschäftsunterlagen oder Einladungsschreiben zu Handels- und Wirtschaftsmessen bzw. -veranstaltungen. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Stelle oder Person, Finanzierungsquelle usw.;

3. Angaben zur einladenden Stelle oder Person: Name der Organisation oder des Einladenden, Telefonnummer, Adresse, Firmenstempel sowie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder des Einladenden.

Q1-Visum

Handelt es sich um einen Familienzusammenführungsantrag, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

(i) Einladungsschreiben eines in China ansässigen chinesischen Staatsbürgers oder eines Ausländers mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in China, das folgende Angaben enthalten muss:

1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise nach China, voraussichtliches Ankunftsdatum, beabsichtigter Aufenthaltsort, geplante Aufenthaltsdauer, Verwandtschaftsverhältnis zum Einladenden, Finanzierungsquelle usw.;

3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.

(ii) Kopie des chinesischen Personalausweises des Einladenden bzw. Kopie des Reisepasses und der dauerhaften Aufenthaltskarte des ausländischen Einladenden;

(iii) Ursprung und Kopie von Nachweisen über das familiäre Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits, Enkelkinder sowie Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellter Familiennachweis oder notariell beglaubigtes Dokument über die Verwandtschaft.

Handelt es sich um einen Antrag auf Pflege- bzw. Betreuungsverhältnis, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

(i) Vom chinesischen Auslandsvertretungsorgan (Botschaft/Konsulat) ausgestellte beglaubigte Pflegevollmacht oder eine im Aufenthaltsland oder in China notariell beglaubigte und legalisierte Pflegevollmacht;

(ii) Original und Kopie des Reisepasses des/der Vollmachtgeber(s) sowie Nachweise über das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen dem/der Vollmachtgeber(in) und dem zu pflegenden Kind (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde);

(iii) Ein von der betreuenden Pflegeperson abgegebenes Schriftstück, in dem diese ihre Einwilligung zur Übernahme der Pflege erklärt, sowie eine Kopie ihres Personalausweises;

(iv) Sollten beide oder einer der Elternteile des zu pflegenden Kindes chinesische Staatsbürger sein, ist zusätzlich eine Kopie des Nachweises über den damaligen Auslandswohnsitz der chinesischen Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes vorzulegen.

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.

Q2-Visum

(i) Einladungsschreiben eines in China ansässigen chinesischen Staatsbürgers oder eines ausländischen Staatsbürgers mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in China. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Person, Finanzierungsquelle usw.;

3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.

(ii) Kopie des chinesischen Personalausweises des Einladenden bzw. Kopie des Reise­passes und der dauerhaften Aufenthaltskarte des Ausländers.

R-Visum

Der Antragsteller muss die vom zuständigen Ministerium der Volksrepublik China festgelegten Bedingungen und Anforderungen für ausländische Hoch hochqualifizierte Fachkräfte sowie dringend benötigte und knappe Fachpersonal erfüllen und die entsprechenden Nachweisdokumente gemäß den Vorgaben einreichen

S1-Visum

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

(i) Einladungsschreiben eines Ausländers, der sich rechtmäßig in China aufhält. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

2. Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise nach China, voraussichtliches Ankunftsdatum, beabsichtigter Aufenthaltsort, geplante Aufenthaltsdauer, Verwandtschaftsverhältnis zum Einladenden, Finanzierungsquelle usw.;

3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.

(ii) Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden;

(iii) Original und Kopie von Nachweisen über das familiäre Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, minderjährige Kinder < 18 Jahre, Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde.

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.

S2-Visum

Handelt es sich um einen Kurzbesuch (bis zu 180 Tage), sind folgende Unterlagen beizubringen:

(i) Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (d. h. des Ausländers, der sich aus beruflichen, Studien- o. Ä. Gründen rechtmäßig in China aufhält).

(ii) Einladungsschreiben, das von dem oben genannten Einladenden ausgestellt wird. Das Einladungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

1. Persönliche Angaben zum Eingeladenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum usw.;

(ii) Angaben zum Besuch des Eingeladenen: Zweck der Einreise, Ankunfts- und Abreisedatum, zu besuchende Orte, Beziehung zur einladenden Person, Finanzierungsquelle usw.;

3. Angaben zum Einladenden: Name, Telefonnummer, Adresse und Unterschrift des Einladenden.

(iii) Kopie von Nachweisen über das familiäre Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Einladenden (Ehegatte, Eltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits, Enkelkinder sowie Eltern des Ehegatten), z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, von einer Polizeidienststelle ausgestellte Verwandtschaftsbescheinigung oder notariell beglaubigte Verwandtschaftsurkunde.

Handelt es sich um sonstige private Angelegenheiten, sind auf Verlangen des Konsularbeamten entsprechende Nachweise hierüber vorzulegen.

X1-Visum

(i) Original und Kopie des von einer chinesischen Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Zulassungsschreibens.

(ii) Original und Kopie des „Visa Application Form for Study in China“ (Formular JW201 oder JW202).

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einer Volkskreis- oder höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen.

X2-Visum

Original und Kopie des von einer chinesischen Aufnahmeeinrichtung ausgestellten Zulassungsschreibens.

Z-Visum

Eines der folgenden Nachweisdokumente ist beizubringen:

(i) Das von der Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit ausgestellte „Beschäftigungsgenehmigungszertifikat für Ausländer“. Falls die Beschäftigung 90 Tage oder weniger dauert, ist zusätzlich das „Zertifikat für kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in China“ beizulegen; der Visumantrag muss vor dem im Zertifikat angegebenen Beginndatum gestellt werden, und die tatsächliche Arbeitszeit darf die im Zertifikat festgelegte Höchstfrist nicht überschreiten.

(ii) „Arbeitsgenehmigungsbescheinigung für ausländische Experten“ oder „Beschäftigungsgenehmigungsbenachrichtigung für Ausländer“, ausgestellt von Staatliche Verwaltung für ausländische Fachkräfte (State Administration of Foreign Experts Affairs, SAFEA);

(iii) „Registrierungsbescheinigung für die ständige Vertretungsstelle eines ausländischen (regionalen) Unternehmens“, ausgestellt von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel;

(iv) Genehmigungsbescheid für kommerzielle (erwerbswirtschaftliche) Bühnenkunst- bzw. Unterhaltungsaufführungen, erteilt durch die zuständige Kulturverwaltungsbehörde (gilt nur für Antragsteller, die zu bezahlten Aufführungen einreisen wollen), sowie das „Zertifikat für kurzfristige Beschäftigung von Ausländern in China“. Der Visumantrag ist vor dem im Zertifikat angegebenen Beginndatum zu stellen; die Auftrittsdauer darf die im Zertifikat festgelegte Höchstfrist nicht überschreiten;

(v) „Einladungsschreiben für Ausländer zur Ausübung von Offshore-Öl- und Gasarbeiten in der Volksrepublik China“, ausgestellt von der Chinesische Nationale Offshore-Ölgesellschaft.

Bitte beachten Sie:

Der Visumsinhaber muss innerhalb von 30 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde, einer Volkskreis- oder einer höheren öffentlichen Sicherheitsbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort einen Aufenthaltstitel beantragen. Ausgenommen sind Visa, auf denen der Vermerk „Nach Einreise Aufenthalt von 30 Tagen erlaubt“ angebracht ist.

III. Besondere Hinweise

(i) Einladungsschreiben können per Fax, als Fotokopie oder Ausdruck vorgelegt werden; die konsularische Beamten können jedoch verlangen, dass der Antragsteller das Original vorlegt.

(ii) Falls erforderlich, kann die konsularische Beamtin bzw. der konsularische Beamte je nach Einzelfall verlangen, dass der/die Antragsteller/in weitere Bescheinigungs- oder Ergänzungsunterlagen vorlegt oder zu einem Vorstellungsgespräch erscheint.

(iii) Die konsularische Beamtin bzw. der konsularische Beamte entscheidet auf Grundlage der persönlichen Umstände des/der Antragstellers/in, ob ein Visum erteilt wird sowie über dessen Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und Einreisehäufigkeit.

(iv) Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Website der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung.

 


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