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Regionale visumfreie Einreiseregelung für Ausländer

Issue Date:2026-02-10 Source:Staatliche Einwanderungsverwaltung Scan QrCode to View

Die regionale visumfreie Einreise für Ausländer umfasst im Wesentlichen:

I. 30-tägige visumfreie Einreise für Staatsangehörige aus 59 Ländern nach Hainan. Staatsangehörige der folgenden 59 Länder – Russland, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Norwegen, die Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, die Niederlande, Dänemark, die Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, die USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, die Republik Korea, Japan, Singapur, Malaysia, Thailand, Kasachstan, die Philippinen, Indonesien, Brunei Darussalam, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Monaco und Belarus – dürfen mit ihrem gewöhnlichen Reisepass visumfrei nach Hainan einreisen, sofern sie aus folgenden kurzfristigen Gründen kommen: Tourismus, Handel, Besuche, Familienbesuche, medizinische Behandlung, Messen und Ausstellungen, Sportveranstaltungen usw. (nicht jedoch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zum Studium). Der Aufenthaltsbereich ist auf die Verwaltungseinheit der Provinz Hainan beschränkt; zulässige Ein- und Ausreisehäfen sind alle für den internationalen Verkehr geöffneten Häfen Hainans. Die Aufenthaltsdauer darf 30 Tage nicht überschreiten.

II. Visumfreie Einreise von ausländischen Kreuzfahrt-Touristengruppen Ausländische Reisegruppen mit mindestens zwei Personen, die mit einem Kreuzfahrtschiff einreisen und von einem in China registrierten Reiseveranstalter betreut werden, dürfen an 13 Kreuzfahrt-Häfen – Tianjin, Dalian (Liaoning), Shanghai, Lianyungang (Jiangsu), Wenzhou & Zhoushan (Zhejiang), Xiamen (Fujian), Qingdao (Shandong), Guangzhou & Shenzhen (Guangdong), Beihai (Guangxi) sowie Haikou & Sanya (Hainan) – visumfrei und nur als geschlossene Gruppe einreisen. Die Gruppe muss mit demselben Schiff die nächsten Häfen anlaufen und China spätestens nach 15 Tagen wieder verlassen. Zulässiger Aufenthaltsbereich: die elf Küstenprovinzen (bzw. autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte) Tianjin, Hebei, Liaoning, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Shandong, Guangdong, Guangxi, Hainan sowie die Hauptstadtregion Beijing.

III. Visumfreie Einreise von ASEAN-Reisegruppen nach Xishuangbanna, Yunnan Staatsangehörige aus den zehn ASEAN-Staaten (Malaysia, Indonesien, Thailand, Philippinen, Singapur, Brunei, Vietnam, Laos, Myanmar, Kambodscha) können als von einer chinesischen Reiseagentur organisierte Gruppe (mindestens zwei Personen) mit gewöhnlichem Reisepass visumfrei ein- und ausreisen. Zugelassene Grenzübergänge sind der internationale Flughafen Xishuangbanna Gasa sowie die Eisenbahn- und Straßen-Grenzstation Mohan. Ihre Aktivitäten sind auf das Verwaltungsgebiet der autonomen Präfektur Xishuangbanna Dai in der Provinz Yunnan beschränkt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 6 Tage beträgt.

IV. Visumfreie Einreise von ASEAN-Reisegruppen über Guilin, Guangxi Staatsangehörige der zehn ASEAN-Staaten (Malaysia, Indonesien, Thailand, Philippinen, Singapur, Brunei, Vietnam, Laos, Myanmar, Kambodscha) können als von einer in China registrierten Reiseagentur organisierte Gruppe (mindestens zwei Personen) mit gewöhnlichem Reisepass visumfrei über den internationalen Flughafen Guilin ein- und ausreisen. Ihre Aktivitäten sind auf das Verwaltungsgebiet der Stadt Guilin in der Guangxi-Zhuang-Autonomen Region beschränkt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 6 Tage beträgt.

V. Visumfreie Einreise von ausländischen Reisegruppen aus Hongkong bzw. Macao in die Provinz Guangdong Staatsangehörige von Ländern, die diplomatische Beziehungen zur Volksrepublik China unterhalten, können sich mit ihrem gewöhnlichen Reisepass nach der Einreise in Hongkong oder Macao bei einer dort lizenzierten Reiseagentur (ab zwei Personen) zur geschlossenen Gruppe anmelden und anschließend visumfrei ins südchinesische Festland einreisen. Zulässige Aufenthaltsregion sind zehn Städte: die neun Großbucht-Metropolen Guangzhou, Foshan, Zhaoqing, Shenzhen, Dongguan, Huizhou, Zhuhai, Zhongshan und Jiangmen sowie die Stadt Shantou. Ein- bzw. ausreisen muss die Gruppe gemeinsam über einen der internationalen Verkehrshäfen dieser Städte; die Höchstaufenthaltsdauer beträgt sechs Tage.

VI. Visumfreie Einreise von ausländischen Reisegruppen aus Hongkong bzw. Macao nach Hainan Staatsangehörige von Ländern, die diplomatische Beziehungen zur Volksrepublik China unterhalten, können sich nach der Einreise in die Sonderverwaltungszonen Hongkong bzw. Macao bei einer dort registrierten Reiseagentur zur geschlossenen Gruppe anmelden (ab zwei Personen). Anschließend können sie visumfrei über jeden der für den internationalen Verkehr geöffneten Häfen Hainans ein- und ausreisen. Der Aufenthaltsbereich beschränkt sich auf die Provinz Hainan. Die Höchstaufenthaltsdauer beträgt sechs Tage. Die Gruppe muss gemeinsam ein- und wieder ausreisen.

Die Aufenthaltsdauer aller genannten Regelungen wird jeweils ab 00:00 Uhr des auf die Einreise folgenden Tages gerechnet. Besteht ein gegenseitiges Visabefreiungsabkommen zwischen der betreffenden Staatsangehörigkeit und China oder gilt eine sonstige visumfreie Regelung der chinesischen Regierung, kann von diesen Vorschriften Gebrauch gemacht werden.

 


Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wurde von der staatlichen Einwanderungsverwaltung übersetzt. Bitte orientieren Sie sich an den aktuellen Richtlinien der staatlichen Einwanderungsverwaltung.